Kauf- / Übernahmebescheinigung
Für Tiere, die in dem Washingtoner
Artenschutzabkommen geführt sind, benötiget man (auch für Nachzuchten) Papiere.
Welche Arten das im Einzelnen sind, wird hier nicht benannt, das würde etwas zu
weit führen. Man erkundigt sich in der Regel immer vor dem Kauf eines
Tieres über die Art, die Terrarienhaltung und damit auch über evtl.
Meldepflichten.
Heute genügt für viele Arten eine Kauf- oder Übergabebescheinigung. Wie muß
so etwas aussehen?
Nun, ein einem Zoofachhandel reicht die Rechnung aus. Der Händler führt ein
Tierbestandsbuch, in welchem die Tiere verzeichnet werden und kann dort im
Zweifelsfalle immer nachsehen.
Unter Privatleuten sollte so eine Bescheinigung einige wichtige Daten
enthalten.
Das kann so aussehen:
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Karl Verkauf, Anbieterweg 3
56789 Handelsdorf
(Name und Anschrift
des Verkäufers)
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| Hiermit
übergebe ich heute: 1 (Stückzahl)
Grünen Leguan (Iguana iguana) (gebräuchtliche
und wissenschaftl. Bezeichnung), Geschlecht
unbekannt (Geschlecht angeben),
an Frau Sabine Mustermann, ABC-Straße 7 in 12345 Leguanstadt (Name
und Anschrift des Käufers). Das Tier ist am
01.07.2000 aus einem Gelege meiner registrierten Elterntiere
(Bescheinigung 12345 und CITES 556677) geschlüpft (Daten
der Jungtiere und der Eltern). |
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| Handelsdorf, den
01.02.2001 (Ort und Datum des Verkaufs) |
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.................................................
Unterschrift des Verkäufers |
Unterschriften
beider Parteien sollten vorhanden sein. |
Das Tier wurde übernommen:
.....................................................
Unterschrift des Käufers |
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oder so:
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Karl Verkauf, Anbieterweg 3
56789 Handelsdorf
(Name und Anschrift
des Verkäufers)
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| Hiermit
übergebe ich heute: 3 (Stückzahl)
Königspython (Python regius) (gebräuchtliche
und wissenschaftl. Bezeichnung), Geschlecht 1.2 (Geschlecht
angeben), an Frau Sabine Mustermann,
ABC-Straße 7 in 12345 Leguanstadt (Name
und Anschrift des Käufers). Das männliche Tier
ist am 01.07.1998 aus einem Gelege meiner registrierten Elterntiere
(Bescheinigung 12345 und CITES 556677) geschlüpft, die weiblichen Tiere
wurden mit Nr. 04321 und 04322 am 10.10.1999 importiert (Daten
der Jungtiere und der Eltern). |
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| Handelsdorf, den
01.02.2001 (Ort und Datum des Verkaufs) |
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.................................................
Unterschrift des Verkäufers |
Unterschriften
beider Parteien sollten vorhanden sein. |
Die Tiere wurden übernommen:
.....................................................
Unterschrift des Käufers |
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In diese Bescheinigungen können auch von beiden
Seiten akzeptierte Mängel (z.B. Schwanzschäden, fehlende Zehen etc.) oder
besondere Kennzeichen der Tiere aufgenommen werden. Auch sollte vermerkt sein,
wenn Fotos beigefügt werden, die eine Identifizierung ermöglichen.
Handelt es sich um Tiere für die noch eine
CITES-Bescheinigung vorliegt, ist keine Übernahmebescheinigung nötig. Dann
wechseln die Reptilien zusammen mit den Papieren den Besitzer.
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© R. Kohlmeyer
2001 - 2004
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